1. Fotografie
Der Fotograf (Auftragnehmer) liefert die Aufnahmen digital überarbeitet, in höchstmöglicher Auflösung im JPEG Dateiformat und ohne Wasserzeichen o.ä. Die Übergabe aller Daten/Fotografien erfolgt innerhalb von 25 Tagen nach der Hochzeit.
2. Nutzungsrechte
Das Brautpaar (Auftraggeber) darf die Fotos für private, nichtkommerzielle Zwecke nutzen und weitergeben. Für die kommerzielle Verwendung der Fotos (z.B. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Fotografen benötigt. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen. Der Fotograf darf die Fotos bis als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung verwenden.
3. Rücktritt und Stornierung durch den Fotografen (Auftragnehmer) Der Fotograf (Auftragnehmer) kann nur im Falle höherer Gewalt (z.B. Unfall oder Krankheit) vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Brautpaar einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der Hochzeitsfotograf wird die Auftraggeber schnellstmöglich über den Ausfall informieren. Das Brautpaar (Auftraggeber) verzichtet im Falle von höherer Gewalt auf Schadensersatz- forderungen oder die Abtretung eventueller Mehrkosten an den Fotografen. Eine bereits erhaltene Anzahlung wird vom Fotografen (Auftragnehmer) zurückerstattet Rücktritt und Stornierung durch das Brautpaar (Auftraggeber) Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass Fotos und Fotoarbeiten dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Nachträgliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Änderungen im Nachhinein sind gesondert zu vergüten. Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf (Auftragnehmer) auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Die Stornierung aus anderen Gründen ist zu folgenden Konditionen möglich: Bis 90 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 50% des Auftragswerts, berechnet. Bis 180 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 35% des Auftragswerts, berechnet.
4. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während der Hochzeit haftet ausschließlich das Brautpaar (Auftraggeber), es sei denn, der Schaden wird durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fotografen verursacht. Das Brautpaar (Auftraggeber) haftet für durch Gäste vor, nach oder während der Veranstaltung verursachte Schäden am Equipment des Fotografen.
5. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen vollständig oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder – bei Fehlen einer solchen Vorschrift – eine Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.